EEG Seefelder Plateau eGen
Unter folgenden Button gelangst du zum Anmeldeformular der EEG Seefelder Plateau:
©Region Seefeld
ca. 65%
Eigenversorgungsquote
>390 MWh
Erneuerbare Energie (März - September 2025)
12,5 Cent
pro kWh (Brutto-Verkaufspreis)
28%
Einsparung der Netzentgelte
Planungswerkzeuge
Praktische Online-Planungswerkzeuge helfen u.a. dabei, das optimale Verhältnis von Erzeugung und Verbrauch innerhalb einer Energiegemeinschaft zu finden.
Was ist eine EEG?
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) darf Energie (Strom, Wärme oder erneuerbares Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein (siehe ÖKSE‒Website zu den Arten von EG).
Die Gründer
Die Gemeinden Reith bei Seefeld und Leutasch haben sich gemeinsam dazu entschieden, eine Energiegemeinschaft zu gründen, um erneuerbare Energien vor Ort zu fördern. Hinzu kam 2025 die Gemeinde Scharnitz. Im Berichtszeitraum März bis September 2025 konnte die EEG aus eigenen Energiequellen bzw. aus jenen der Mitglieder insgesamt rund 392.000 kWh erneuerbare Energie zur Vefügung stellen. Davon entfielen 38.000 kWh auf PV, 93.000 kWh auf Wasserkraft und 261.000 kWh auf Biomasse.
Die Partner:innen
Aktuell gehören der Gemeinschaft zehn Betriebe mit insgesamt 68 Zählpunkten an. Ab 01.01.2026 können sich nun private Haushalte mit eigener Energieerzeugung der EEG anschlileßen. Weitere Erzeuger sind die Firma Wetterstein Energie GmbH, die Firma Österreichische Ichthyol GmbH & Co. KG sowie die Raiffeisenbank Seefeld-Leutasch-Reith-Scharnitz. Ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung der EEG war die Inbetriebnahme einer neuen PV-Anlage in Leutasch mit einer Leistung von knapp 68 kWp.
Das Ziel
Die Energiegemeinschaft Seefelder Plateau wurde gegründet, um die regionale Energieversorgung auf eine nachhaltige, dezentrale Basis zu stellen. HIerfür kommen verschiedene Formen der Energiegewinnung, wie Photovoltaikanlagen, Wasserkraft und die Nutzung von Biomasse zum Einsatz. Damit leistet die EEG einen aktiven Beitrag zur Energiewende in Tirol. 2025 konnten bereits 238 Tonnen CO² eingespart werden. Dies entspricht dem jährlichen Ausstoß von 150 PKWs mit durchschnittlicher Fahrleistung.
Werde jetzt Mitglied der EEG
Du kannst derzeit als Produzent:in (Private:r mit Erzeugungsanlage) an der EEG teilnehmen. Mit deiner Teilnahme profitierst du von attraktiven und stabilen Strompreisen und förderst den weiteren Ausbau von erneuerbarer Energie in unserer Region.
Teilnahme Genossenschaft
Die Teilnahme an der Genossenschaft ermöglicht es dir, deinen Strom innerhalb der Gemeinschaft zu teilen.
Private mit Erzeugungsanlage
Mit uns kannst du den Überschuss aus deiner PV oder deinem Kleinwasserkraftwerk als EVA-Strom regional verkaufen.
Als Prosumer:in
Doppelter Vorteil: Als Verbraucher profitierst Du von einem reduzierten Netzentgelten und als Einspeiser bekommst du eine hohe und stabile Einspeisevergütung.
FAQs - häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen rund um unsere Energiegenossenschaft versuchen wir an dieser Stelle zu beantworten. Weitere Antworten auf häufig gestellte fragen findest du unter www.energiegemeinschaften.gv.at
Das Teilnahmeprinzip
Die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft stellt keinen Wechsel Deines Energielieferanten dar! Sollte die Energiegemeinschaft zu bestimmten Zeiten nicht genügend Strom von ihren Mitgliedern erhalten, beziehst du deinen Reststrom weiterhin wie gewohnt von deinem aktuellen Stromlieferanten. In Zeiten, in denen die Mitglieder der Energiegemeinschaft weniger Strom verbrauchen, verkaufen die Einspeiser ihren überschüssigen Strom weiterhin an ihren jeweiligen Stromabnehmer. Dein Stromlieferant ist automatisch in diesen Ablauf eingebunden und wird entsprechend informiert. Im Sinne einer positiven Entwicklung der Energiegemeinschaft hat der Vorstand das Recht, TeilnehmerInnen in die Energiegemeinschaft aufzunehmen, als auch auszuschließen.
Was ist ein Sozialtarif?
Gestützter Stromtarif („Sozialtarif“) Der gestützte Stromtarif tritt mit 1. April 2026 in Kraft und unterstützt begünstige Haushalte durch einen niedrigeren Energiepreis. Bis zu einem Jahresstromverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) zahlen Begünstigte einen Energiepreis von 6 Cent netto pro Kilowattstunde. Verbraucht ein begünstigter Haushalt mehr als 2.900 kWh, ist sein Strompreis mit einem „oberen Referenzwert“ gedeckelt, dieser beträgt derzeit rund 8 Cent netto pro kWh. Für Mehrpersonenhaushalte gibt es ab der 4. Person einen pauschalen Zuschlag von 52,50 € pro Jahr. Der gestützte Preis wird für die Dauer der Befreiung vom ORF Beitrag gewährt. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie für die ORF Beitragsbefreiung – einzige Ausnahme: Studierende sind nicht anspruchsberechtigt. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind und einen Antrag auf ORF Beitragsbefreiung gestellt haben, informiert die ORF Service GmbH Ihren jeweiligen Lieferanten unverzüglich nach der Befreiung von der Beitragspflicht. Es ist daher kein gesonderter Antrag erforderlich. Nur im Falle einer Stromlieferantenwechsels müssen Sie selbst aktiv werden und die ORF-Beitrags Service GmbH über Ihren Wechsel informieren, damit Sie auch weiterhin vom gestützten Stromtarif profitieren.
Erzeugung und Verbrauch im Gleichgewicht
Eine Energiegemeinschaft kann nur Strom in Echtzeit teilen. Das heisst, es braucht ein ausbalanciertes Verhältnis zwischen Stromproduzenten und Stromverbrauchern, die genau zum Zeitpunkt der Erzeugung, den Strom auch abnehmen. Damit die Gemeinschaft also gut funktioniert, sollte daher ein guter Mix aus Teilnehmern mit verschiedenen Lastprofilen vorhanden sein, z.B. (Hotel-)betriebe mit einer hohen Tageslast und Haushalte, welche tagsüber mit ihren PV-Anlagen einspeisen, den Strom dann aber nicht selbst verbrauchen. Ziel ist es, möglichst viel der selbst erzeugten Energie auch selbst in der Gemeinschaft zu verbrauchen. Nur so profitieren alle Teilnehmer. Findet der erzeugte Strom keine Abnehmer, wird er automatisch ins Netz eingespeist und nicht in der EEG bilanziert. Bilanziert und abgerechnet wird dabei im Viertelstundentakt über deinen Smartmeter. Strom, der zum Zeitpunkt der Erzeugung nicht in der EG verbraucht wird, wird vom Erzeuger direkt ins Netz eingespeist. Und umgekehrt - wird mehr Strom benötigt, als in der EG gerade erzeugt wird, dann kommt er wie gewohnt vom Stromversorger. Das passiert automatisch im Hintergrund.
Wer darf an einer Energiegemeinschaft teilnehmen?
Die potenziellen Teilnehmer:innen einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft sowie einer Bürgerenergiegemeinschaft werden im § 79 Abs 2 EAG und § 16b Abs 2 ElWOG 2010 aufgeführt. Teilnehmer:innen an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) dürfen sein: natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Klein- und Mittelbetriebe. Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein, das trifft gemäß den Erläuterungen zum EAG jedenfalls bei Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen zu. Ausgenommen davon sind Elektrizitätserzeuger im Lokal- oder Regionalbereich, die nicht von einem Versorger, Lieferanten oder Stromhändler kontrolliert werden (16c Abs 1 ElWOG). Ihnen ist die Teilnahme erlaubt. Teilnehmer:innen an Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) können natürliche sowie juristische Personen und Gebietskörperschaften sein. Auch Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen oder Großunternehmen dürfen teilnehmen, die Kontrolle in der BEG dürfen aber nur natürliche Personen, Gebietskörperschaften und kleine Unternehmen ausüben.
Kann man auch mehr als einer Energiegemeinschaft teilnehmen?
Ja, laut § 111 Abs 8 ElWOG 2010 ist ab dem 01.01.2024 die Teilnahme mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an mehr als einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage, Bürgerenergiegemeinschaft oder Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft zulässig. Die dafür notwendigen Marktprozesse wurden mit 08.04.2024 produktiv gestellt. Erst ab diesem Datum wird die Mehrfachteilnahme in der Praxis möglich sein. Mehr Informationen finden Sie hier.
Was ändert sich mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz?
Mit dem letztjährigen Beschluss des Elektrizitätswirtschafts-gesetzes (ElWG) wird das Modell der Energiegemeinschaften um die neue gemeinsame Energienutzung erweitert und neu geregelt. Als Arbeitsplattform für Energiegemeinschaften gibt es erste Informationen zu den neuen Regelungen und Änderungen für bestehende EGs , ergänzt durch ein kostenfreies Webinar (inkl. Nachschau). Bis zum vollständigen Inkrafttreten der Bestimmungen am 1. Oktober 2026 werden auf der Website der Koordinationsstelle für Energiegemeinschaft laufend weitere Informationen veröffentlicht: - Die neuen Bestimmungen für die gemeinsame Energienutzung bzw. Energiegemeinschaften (Bürgerenergie – § 65 Abs. 1 Z 6 und Abs. 2 sowie die §§ 66 bis 72) sehen eine Übergangsfrist vor: 1. Oktober 2026. Bis dahin laufen bestehende Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen und Energiegemeinschaften im bisherigen Rechtsrahmen nach EAG/ElWOG weiter und werden mit Inkrafttreten der angeführten Bestimmungen in das neue System übergeführt. - Ab 1. Oktober 2026 gelten die neuen Bestimmungen zur Gänze. Bis dorthin werden auf dieser Website laufend Informationen ergänzt und umfangreiche Ausarbeitungen (Musterverträge, Guides, etc.) angeboten. - Welche notwendigen organisatorischen Maßnahmen (Marktprozesse seitens Netzbetreiber) bis zum 1. Oktober 2026 schon implementiert sind, ist aus heutiger Sicht noch offen. Wir werden rechtzeitig darüber informieren.
Ein vergünstigter Strompreis („Sozialtarif“) soll für eine Versorgung finanzschwacher Kund:innen sorgen. 250 000 Personen, die gewisse Sozialleistungen erhalten, werden mit 1. Jänner 2026 günstigere Preise erhalten - 6 Cent netto pro Kilowattstunde bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden. Dass die Energiewirtschaft die Kosten dafür zu übernehmen hat, ist Teil ihrer gemeinwirtschaftlichen Verantwortung.
Weitere Informationen unter: https://energiegemeinschaften.gv.at/aenderungen-fuer-bestehende-energiegemeinschaften/
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