Mit dem letztjährigen Beschluss des Elektrizitätswirtschafts-gesetzes (ElWG) wird das Modell der Energiegemeinschaften um die neue gemeinsame Energienutzung erweitert und neu geregelt. Als Arbeitsplattform für Energiegemeinschaften gibt es erste Informationen zu den neuen Regelungen und Änderungen für bestehende EGs , ergänzt durch ein kostenfreies Webinar (inkl. Nachschau). Bis zum vollständigen Inkrafttreten der Bestimmungen am 1. Oktober 2026 werden auf der Website der Koordinationsstelle für Energiegemeinschaft laufend weitere Informationen veröffentlicht:
- Die neuen Bestimmungen für die gemeinsame Energienutzung bzw. Energiegemeinschaften (Bürgerenergie – § 65 Abs. 1 Z 6 und Abs. 2 sowie die §§ 66 bis 72) sehen eine Übergangsfrist vor: 1. Oktober 2026. Bis dahin laufen bestehende Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen und Energiegemeinschaften im bisherigen Rechtsrahmen nach EAG/ElWOG weiter und werden mit Inkrafttreten der angeführten Bestimmungen in das neue System übergeführt.
- Ab 1. Oktober 2026 gelten die neuen Bestimmungen zur Gänze. Bis dorthin werden auf dieser Website laufend Informationen ergänzt und umfangreiche Ausarbeitungen (Musterverträge, Guides, etc.) angeboten.
- Welche notwendigen organisatorischen Maßnahmen (Marktprozesse seitens Netzbetreiber) bis zum 1. Oktober 2026 schon implementiert sind, ist aus heutiger Sicht noch offen. Wir werden rechtzeitig darüber informieren.
Ein vergünstigter Strompreis („Sozialtarif“) soll für eine Versorgung finanzschwacher Kund:innen sorgen. 250 000 Personen, die gewisse Sozialleistungen erhalten, werden mit 1. Jänner 2026 günstigere Preise erhalten - 6 Cent netto pro Kilowattstunde bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden. Dass die Energiewirtschaft die Kosten dafür zu übernehmen hat, ist Teil ihrer gemeinwirtschaftlichen Verantwortung.
Weitere Informationen unter: https://energiegemeinschaften.gv.at/aenderungen-fuer-bestehende-energiegemeinschaften/